Bank- und Kapitalmarktrecht
Ob Darlehen, Fondsinsolvenzen und Kapitalverlust, Beratungshaftung oder Vermögensverwaltung, wir beraten umfassend im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertreten Sie vor Gericht.
Kapitalanlagerecht
Haben Sie sich auf eine verlustreiche Kapitalanlage (bspw. Anleihen, Wertpapiere, Fonds, Direktinvestments etc.) eingelassen oder ist Ihre Kapitalanlage sogar von einer Insolvenz betroffen?
Dann kann unbedachtes Handeln oder Zuwarten zu weiteren Verlusten führen. Im schlimmsten Fall drohen Ersatzansprüche sogar zu entfallen.
Ist Ihre Kapitalanlage von einer Insolvenz betroffen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch auf dem Gebiet des Insolvenzrechts. Wir melden Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an und vertreten Sie im Falle eines Bestreitens auch gerichtlich.
Wir prüfen auch, ob ggf. hinter Ihrem Rücken Provisionen für die Vermittlung der Kapitalanlage vereinnahmt wurden. Falls ja, haben die Bank oder der Anlageberater gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und Sie können Schadensersatz fordern.
Auch sollte geprüft werden, ob eine vorausgegangene Anlageberatung korrekt abgelaufen ist, genauer gesagt, ob sie objekt- und anlegergerecht war. Objektgerecht ist die Anlageberatung, wenn der Anlage-/Bankberater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert. Anlegergerecht ist eine Beratung, wenn sie den Wünschen, Anlagezielen und dem Wissensstand des Kunden Rechnung trägt. Wir prüfen für Sie, ob der Anlageberater gegen Beratungspflichten verstoßen hat und fordern dann für Sie Schadensersatz.
Darlehen/ Bürgschaft
Können Sie einen Kredit nicht bedienen, droht die Bank mit Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung oder werden Sie von der Bank aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, empfehlen wir professionellen Rechtsbeistand.
Je frühzeitiger Sie die Gefahr erkennen und sich beraten lassen, desto besser können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte und Interessen bei einem Darlehen zu wahren.
Vermögensverwaltung
Denken Sie darüber nach, Ihre Vermögensverwaltung in die Hände eines Vermögensverwalters oder Ihre Bank zu legen? Dann empfehlen wir Ihnen zuvor eine rechtliche Prüfung, so vermeiden Sie viel Ärger. Wir helfen auch bei Zweifeln an den getroffenen Anlageentscheidungen Ihres Vermögensverwalters. Hat die Bank gegen Anlagerichtlinien verstoßen?
Lässt sich „Gebührenschinderei“ nachweisen? Oder hat sich die Bank von Dritten belohnen lassen, ohne Sie über Provisionen zu informieren? In diesen Fällen hilft Ihnen unsere Kanzlei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir bieten Ihnen nicht lediglich eine rechtliche Sachbearbeitung, sondern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Problemlösungen durch einen persönlichen Ansprechpartner.
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Übernahme eines jeden Mandates tragen. Neben dem juristischen Sachverstand werden Sie bei uns immer auch Verständnis für Ihre persönliche Situation finden – unabhängig davon, ob es um Beratung im privaten oder im geschäftlichen Umfeld geht.
Wir setzen unsere juristische Erfahrung mit Fingerspitzengefühl ein, um für Sie juristische Probleme zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu lösen. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und bieten – soweit in Ihrem Fall erfolgversprechend – eine Mediation an. Selbstverständlich stellen wir uns aber auch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!