Allgemeines Zivilrecht
Haben Sie ein mangelhaftes Produkt erworben? Oder haben Sie Ärger mit einem Werkunternehmer? Möchten Sie eine Minderung, den Vertrag rückabwickeln oder sogar Schadensersatz durchsetzen?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst zum einen sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und / oder Unternehmen. Dazu zählen im Allgemeinen folgende Rechtsgebiete:
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstvertragsrecht
Darüber hinaus gehören zum allgemeinen Zivilrecht auch
- Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen einer unerlaubten Handlung
- Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- Ansprüche aus Besitz und Eigentum.
Wir decken somit den gesamten Bereich der häufigsten „Alltagsstreitigkeiten“ ab.
Weiterführende Informationen zur Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten finden Sie unter den Menüpunkten „Vertragsrecht“, „Bank- und Kapitalmarktrecht“ und „Erbrecht“.
Wir bieten Ihnen nicht lediglich eine rechtliche Sachbearbeitung, sondern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Problemlösungen durch einen persönlichen Ansprechpartner.
Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Übernahme eines jeden Mandates tragen. Neben dem juristischen Sachverstand werden Sie bei uns immer auch Verständnis für Ihre persönliche Situation finden – unabhängig davon, ob es um Beratung im privaten oder im geschäftlichen Umfeld geht.
Wir setzen unsere juristische Erfahrung mit Fingerspitzengefühl ein, um für Sie juristische Probleme zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu lösen. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und bieten – soweit in Ihrem Fall erfolgversprechend – eine Mediation an. Selbstverständlich stellen wir uns aber auch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!