Aktuelles

31.07.2020

Weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum „Diesel-Skandal“

„Der BGH hat in zwei aktuellen Entscheidungen weitere bisher umstrittene Fragen zum „Diesel-Skandal“ geklärt. Gut für Verbraucher: Software- Update beseitigt den Schaden nicht
Der Bundesgerichtshof hat am 30.Juli 2020 (Az. 367/19) entschieden, dass das nachträgliche Aufspielen eines Software-Updates den Schaden, der dem getäuschten Dieselkäufer entstand, nicht entfallen lässt. Der Schaden bestehe schon im Abschluss des Kaufvertrags, dieser könne nicht – wie aber der VW-Konzern argumentierte – durch ein Software- Update behoben werden. Während die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte die Sache so sah, wie der BGH nun entschied, hatte das OLG Brauschweig eine andere Auffassung vertreten. Diese Auffassung hat der BGH nun korrigiert.

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25.05.2020

BGH-Urteil im Dieselskandal – Sieg für den Verbraucherschutz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 – VI ZR 252/19 die Rechte getäuschter Dieselkunden gestärkt. Ein Sieg für den Verbraucherschutz!
Der BGH hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz insoweit bestätigt, als getäuschten Dieselkäufern ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten VW, in dem der Motor EA 189 verbaut war. Dieser verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung bezüglich des Schadstoffausstoßes. Der Käufer verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises als Schadensersatz.
Diesen Anspruch hat der BGH bejaht. Damit steht fest: Der VW-Konzern hat betrogen und muss die getäuschten Kunden entschädigen. Der BGH sieht das Verhalten von VW als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an. Allerdings müssen sich die Käufer die Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Das bedeutet, der Schadensersatz mindert sich durch die gefahrenen Kilometer.

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05.05.2020

Dieselskandal – Hoffnung für Dieselfahrer

Am 05. Mai 2020 hat sich der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erstmals mit dem Fall eines vom Abgasskandal betroffenen Kunden beschäftigt, der Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend macht (BGH, Az. VI ZR 252/19). Der Kläger ist Besitzer eines gebraucht gekauften VW Sharan. Er will sein Auto zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, weil er sich von VW getäuscht sieht.
In einem anderen Verfahren war seitens des 8. Zivilsenats bereits ein umfangreicher Hinweisbe-schluss ergangen. Dort ging es um Ansprüche gegen den Autoverkäufer. Die Parteien wurden darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtung, die von VW in viele ihrer Dieselfahrzeuge verbaut wurde, einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen dürfte.

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24.04.2020

Corona – SARS-CoV-2 – Covid-19

Die Coronavirus – Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen, gesundheitliche, ethische und wirtschaftliche. Auch zahllose neue juristische Fragen stellen sich und wollen beantwortet werden. Infektionsschutz: Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind zahlreiche Regelungen in Kraft gesetzt worden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen, Betriebsuntersagungen und Kontaktverbote. Zusätzlich haben die Bundesländer entsprechende Verordnungen oder Allgemeinverfügungen erlassen. Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich und sind außerdem fortlaufenden Änderungen unterworfen. Außerdem können regional oder lokal unterschiedliche Regelungen gelten.

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